Zum Fall

Für welche Online Casinos gilt das Angebot zur Prozessfinanzierung? Häufig gestellte Fragen zum Fall Online Casinos Wie funktioniert das? Rechtliche Hintergründe

Teilnahmebedingungen Oster-Special

Unter allen Neuanmeldungen zur Prozessfinanzierung in der Zeit von 20.03.2023 bis 10.04.2023 wird eine Reduktion der Beteiligungsquote der AdvoFin im Erfolgsfall (siehe dazu die fallspezifischen Bedingungen zum Fall) auf 0 % (Null Prozent) ausgelost.

Die Reduktion betrifft dabei die Betreibung/Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückforderung von Online Glücksspiel-Verlusten in Österreich gegen einen Anspruchsgegner (somit eine Klagsführung zur Rückerstattung eines Verlustbetrages). Die Auslosung wird mittels Zufallsgenerator unter https://www.random.org/ erfolgen.

Der betroffene Kunde wird bis 30.04.2023 informiert.

Jetzt Anspruchs-Check durchführen!

Mit 4 kurzen Fragen prüfen, ob eine Rückforderung der Online Glücksspielverluste möglich ist
Ich habe seit dem Jahr 2000 Verluste bei Online Casino-Anbietern gemacht (Casinospiele – keine reinen Sportwettenverluste).

Das sagen unsere Kunden

Wie funktioniert das Angebot von AdvoFin?

Schritt 1
Schritt 1

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko (auch im Verlustfall), wenn Sie unser Angebot annehmen und mit uns eine Vereinbarung zur Prozessfinanzierung abschließen.

Eine Prozessfinanzierung ist ab einem Nettoverlust von € 10.000 je Casinoanbieter möglich.

Schritt 2
Schritt 2

Im Rahmen der Anmeldung ist Ihrerseits lediglich bekannt zu geben, bei welchen Anbietern Sie Verluste erlitten haben.

AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich um den gesamten Prozess. 

Schritt 3
Schritt 3

Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.

Schritt 4
Schritt 4

Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung bei AdvoFin erlitten haben, können nicht berücksichtigt werden. Vielmehr kann eine weitere Glücksspiel-Tätigkeit nach Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen!

Sollten Sie auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Glücksspieltätigkeit sein, wenden Sie sich bitte an spielsuchthilfe.at

Jetzt in 3 einfachen Schritten innerhalb weniger Minuten anmelden!

Jetzt anmelden Jetzt anmelden Rückruf / Termin vereinbaren

Bekannt aus...