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Projekte Online Casinos

Wir helfen Ihnen bei der Rückforderung von Verlusten bei illegalen Anbietern von Online Casinos in Österreich!

AdvoFin bietet allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Österreich illegalen Online Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit sich einer Prozessfinanzierung anzuschließen, um Ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern.

bereits über
3.000 Kunden
mehr als 15 Millionen Euro
erstrittene Summe
über 1.300 Klagen eingebracht
FAQ zum Fall Jetzt anmelden
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AdvoFin bietet allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Österreich illegalen Online Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit sich einer Prozessfinanzierung anzuschließen, um Ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern.

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mehr als 15 Millionen Euro
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Zum Fall

Online Casinos stellen das größte Segment des Online Glücksspiels dar, obwohl das Anbieten von Online Casinospielen bis auf eine Ausnahme (win2day) in Österreich ausnahmslos verboten ist. Täglich werden auf diesen Plattformen in Österreich mehr als 400.000 EUR im Internet verspielt.

AdvoFin hat die Rechtslage genau analysieren lassen und bietet eine Prozessfinanzierung für alle österreichischen User von Online Casinos an, die durch ihre Glücksspielaktivitäten Geld verloren haben.

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Unser Angebot kennen Sie aus:

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Frage 1 von 4
Ich habe seit dem Jahr 2000 Verluste bei Online Casinos gemacht (Casinospiele – keine reinen Sportwettenverluste).

Das sagen unsere Kunden

Wie funktioniert das Angebot von AdvoFin?

1

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko (auch im Verlustfall), wenn Sie unser Angebot annehmen und mit uns eine Vereinbarung zur Prozessfinanzierung abschließen.

2

Im Rahmen der Anmeldung sind Ihrerseits lediglich Auszüge Ihres Spielekontos beim jeweiligen Casinoanbieter hochzuladen, die die Zahlungen an die illegalen Online Casino-Anbieter nachweisen! Eine Prozessfinanzierung ist ab einem Nettoverlust von € 3.000 je Casinoanbieter möglich.

3

Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.

Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung bei AdvoFin erlitten haben, können nicht berücksichtigt werden. Vielmehr kann eine weitere Glücksspiel-Tätigkeit nach Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen!

Sollten Sie auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Glücksspieltätigkeit sein, wenden Sie sich bitte an spielsuchthilfe.at

Über 2.000 Kunden und mehr als € 2 Mio. erstrittene Summe. Ihre Anmeldung erfolgt diskret über unsere Homepage – wir nehmen via Email mit Ihnen Kontakt auf.

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