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Projekte Infinus

Infinus/FuBus-Gruppe

AdvoFin bietet allen Geschädigten, die nach 1.1.2011 in die Produkte der Infinus/FuBus-Gruppe investiert und Verluste erlitten haben, die Möglichkeit die erlittenen Schäden professionell vertreten zu lassen. Die Anmeldung war bis 15.11.2020 möglich. Das Sammelverfahren ist geschlossen. 

Zum Fall

Die FuBus-Gruppe (kurz FuBus), medial auch unter Infinus bekannt, war ein Verbund verschiedener Gesellschaften (Future Business KGaA, Prosavus AG, ecoConsort AG) im Finanzdienstleistungssegment.

Die Gruppe wurde Anfang der 90er Jahre als Vermittler von Lebensversicherungen gegründet. Ende der 90er Jahre kaufte die FuBus bereits bestehende Kapitallebensversicherungen auf („Zweitmarkt-Policen“). Der dafür erforderliche Kapitalbedarf wurde meist über die Ausgabe von Orderschuldverschreibungen finanziert, mit Zinssätzen zwischen 4,5% und 9%.

Ab 2008 funktionierte das Geschäft mit den Zweitmarkt-Policen nicht mehr – es kam zum Abschluss von neuen Lebensversicherungen als Eigenverträge mit der Fubus als Versicherungsnehmerin (sog. Eigenverträge).  Die Provisionen für diese Lebensversicherungen wurden betrügerischerweise als Umsatz dargestellt. Diese Eigengeschäfte machten ab 2009 unglaubliche 96% des Geschäftes aus, nur 4% entfielen auf die Vermittlung von Policen für Dritte.

Hauptproduktpartner für die Eigengeschäfte war seit 2006 die Finance-Life-Gesellschaft mit über 50% des Geschäftes. Die Finance-Life schloss Einzel-Policen mit einem Versicherungsvolumen von 3 bis 4 Mrd. EUR ab.

Ohne diese Eigenverträge wäre die FuBus spätestens ab 2008 defizitär gewesen und hätte Insolvenz anmelden müssen. Durch die Aufrechterhaltung dieses „schneeballartigen“/ „betrügerischen“ Systems ist es der FuBus mit den Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG jedoch gelungen, bis zum Jahr 2013 neben den Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen sowie Aktien zu emittieren, wodurch viele Anleger zu Schaden kamen. Es handelte sich um eines der größten Schneeballsysteme in Deutschland in den letzten Jahrzehnten (Infinus-Skandal).

In einem Strafverfahren vor dem LG Dresden wurden fünf FuBus-Manager im Juli 2018 unter anderem wegen Betruges zu hohen Haftstrafen (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.

Spätestens ab dem Jahr 2009 hat sich die österreichische UNIQA als damalige (in)direkte 100% Gesellschafterin der Finance-Life mit der Plausibilität des Geschäftsmodells befasst und dabei in internen Memos den Vorstand der UNIQA auf mögliche Risiken, unter anderem, dass ein schneeballartiges System vorliegen könnte, hingewiesen. Dennoch hat die UNIQA bis Mitte 2011 am Vertrieb ihrer Policen festgehalten und damit beigetragen, dass die betrügerischen Handlungen der FuBus-Manager fortgesetzt werden konnten. Das System endete mit der Insolvenz der FuBus im November 2013.

Warum AdvoFin?

  • Die Kanzlei Rotter und AdvoFin blicken auf eine langjährige, erfolgreiche Partnerschaft zurück: Wir arbeiten seit über 10 Jahren zusammen und konnten bereits für hunderte Kunden eine Schadenwiedergutmachung erreichen.
  • Mögliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren sind von unserem Vorgehen nicht betroffen. Diese stehen Ihnen weiterhin in vollem Umfang zu.
  • Wir klagen für deutsche Kunden in Deutschland: Wir halten Klagen gegen eine große österreichische Versicherung in Österreich für wenig aussichtsreich.
  • Die Ansprüche der Kunden werden nicht in komplizierte Abtretungskonstruktionen verpackt: Sie bleiben Halter Ihres Anspruchs.
  • Wir bieten Ihnen ein transparentes Angebot aus einer Hand: Professionelle anwaltliche Vertretung Ihres Anspruchs ohne Kostenrisiko (keine Prüf- oder Anmeldegebühr) – nur im Erfolgsfall erhält AdvoFin einen Anteil am Erlös.
ABWICKLUNG UND KONDITIONEN

Die Prozessführung wird von der auf auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rotter (München) übernommen.

Nur Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 40% am Prozesserlös. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die in dieser Sache eine Deckungszusage erteilt, reduziert sich die Beteiligungsquote auf 25 % (bzw. 32,5 %, falls ein Selbstbehalt von AdvoFin zu übernehmen ist). 

Die Teilnahme ist für Geschädigte, die die folgenden Wertpapiere nach dem 01. Januar 2011 erworben haben möglich:

Future Business KGaA

  • Orderschuldverschreibungen
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen
  • Aktien

Prosavus AG (vormals Future Business Plus AG)

  • Genussrechte

ecoConsort AG

  • Orderschuldverschreibungen