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Kostenlos, unverbindlich & ohne Kostenrisiko anmelden

Jetzt mit dem EKV & AdvoFin rechtswidrige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern!

AdvoFin kooperiert mit dem Europäischen Kosumentenschutzverein und sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren ohne Kostenrisiko zurückfordern können.

Viele österreichische Banken haben in der Vergangenheit unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kredite verrechnet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass solche Pauschalgebühren rechtswidrig sein können. Das bedeutet: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung!

Um für Sie die bestmögliche Vertretung Ihrer Ansprüche sicherzustellen, kooperiert AdvoFin in dieser Sache mit dem Europäischen Konsumentschutzverein (EKV).

Der EKV kümmert sich um die professionelle Betreibung Ihrer Rückforderung. Dabei werden Ihre Ansprüche an den EKV abgetreten – dieser tritt für Sie gegenüber Ihrer Bank auf und ist im Bedarfsfall auch Kläger im Rahmen der Rückforderungsklage. AdvoFin finanziert das gesamte Vorgehen des EKV zur Rückforderung Ihrer Kreditbearbeitungsgebühren.

Sie tragen kein Kostenrisiko! Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil am für Sie effektiv erzielten Erlös in Höhe von 35 %.

Wird die Rückforderung der von Ihnen bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr nach kostenfreier Prüfung als überwiegend wahrscheinlich eingestuft, kümmern sich der EKV und AdvoFin  um den gesamten Prozess und finanzieren das Verfahren.

Jetzt kostenlosen Schnell-Check durchführen!

Haben Sie einen potentiellen Rückforderungsanspruch? Anhand 3 kurzer Fragen finden Sie es heraus!
Haben Sie einen Kreditvertrag bei einer Österreichischen Bank abgeschlossen (nach dem 1.1.1998)?

So einfach funktioniert die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr mit dem EKV & AdvoFin

Schritt 1
Schritt 1

Sie melden sich hier auf der Projektseite unverbindlich zur Rückforderung an.
Das ist innerhalb von 5 Minuten erledigt – Sie benötigen dazu keine Unterlagen.

Schritt 2
Schritt 2

Der EKV & AdvoFin kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess und nehmen kurzfristig mit Ihnen in Bezug auf notwendige Informationen bzw. Unterlagen Kontakt auf.

Schritt 3
Schritt 3

Ist nach Prüfung Ihrer Daten eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr möglich, übernimmen wir die gesamte Organisation und finanziert die Anspruchsverfolgung durch den EKV für Sie. Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Anspruchsverfolgung und die Finanzierung sämtlicher Kosten 35 % des für Sie effektiv durchgesetzten Betrages.

Jetzt anmelden und Ihre Ansprüche professionell verfolgen lassen!

Melden Sie sich kostenfrei an. Die Anmeldung dauert nur 5 Minuten.
Wir melden uns via Email bei Ihnen.

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