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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu unserem Prozessfinanzierungsangebot "Online Casinos"

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Prozessfinanzierungsangebot „Online Casinos“. Kurz und prägnant beantwortet.

Welche Online Casinos sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?

Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren. 

Was kann ich konkret einfordern?

Die von AdvoFin beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die von Ihnen an die Casino Anbieter getätigten Zahlungen zurück, reduziert um die erhaltenen Auszahlungen (Gewinne).

Können auch Verluste aus Sportwetten zurückgefordert werden?

Nein, dies ist nicht möglich.

Können auch Verluste aus Online-Poker zurückgefordert werden?

Ja, selbstverständlich.

Besteht ein Risiko, dass ich aufgrund meiner Spielaktivität bei den in Österreich illegalen Casino Anbietern (straf)rechtliche Konsequenzen zu erwarten habe?

Davon ist nicht auszugehen. Die aktuelle Rechtsprechung in Österreich bezieht sich ausschließlich darauf, dass das Anbieten von Online Casino-Spielen ohne österreichische Lizenz untersagt ist und entsprechend rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Was benötige ich, um an dem Sammelverfahren teilnehmen zu können?

Wir benötigen von Ihnen einen klaren Nachweis der Zahlungen an die jeweiligen Online Casino-Anbieter (dies ist ab 1.1.2000 möglich). Dies ist in Form von Belege zu den Konten direkt bei den Online Casinos möglich (Ein- und Auszahlungsstatistik) – diese können Sie bei den jeweiligen Anbietern herunterladen bzw. anfordern.

Die Dokumente sind im digitalen Format (idealerweise im PDF-Format) im Rahmen des Anmeldeprozesses auf unserer Homepage hochzuladen.

Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung zu unseren Sammelverfahren erlitten haben, können nicht im Rahmen des Sammelverfahrens berücksichtigt werden bzw. kann eine weitere Spieltätigkeit nach Ihrer Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen. 

 

Was geschieht mit den Gewinnen, die ich ausbezahlt bekommen habe?

Das Sammelverfahren richtet sich auf die Rückforderung Ihrer einbezahlten Beträge, reduziert um erhaltene Auszahlungen (Gewinne).

Wurde bei einem Casino aber ein Nettogewinn erzielt (ausbezahlte Gewinne > Einzahlungen), ist ein Vorgehen im Rahmen unseres Sammelverfahren nicht möglich.

Ab welchem Schadensbetrag kann ich an dem Sammelverfahren teilnehmen?

Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen- Auszahlungen) von 3.000 EUR (bei einem Anbieter) möglich. Dabei können im Rahmen des Sammelverfahrens Zahlungen ab 1.1.2000 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht miteinbezogen werden.

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Kommen im Rahmen des Sammelverfahrens Kosten auf mich zu?

NEIN! Die Teilnahme an unserem Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.

Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.

Wie hoch ist die Beteiligung der AdvoFin im Erfolgsfall?

Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?

Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website und Upload der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.

Wie lang dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche im Regelfall?

Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.

Wird immer sofort Klage erhoben?

Nein. Die beauftragten Juristen versuchen im ersten Schritt eine außergerichtliche Lösung für Sie zu erreichen. Ist dies nicht möglich, wird der gerichtliche Weg eingeschlagen.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.

Die Beteiligung an unserem Sammelverfahren wird natürlich streng vertraulich behandelt.