Welche Online Casinos sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?
Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die von AdvoFin beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die von Ihnen an die Casino Anbieter getätigten Zahlungen zurück, reduziert um die erhaltenen Auszahlungen (Gewinne).
Nein, dies ist nicht möglich.
Ja, selbstverständlich.
Davon ist nicht auszugehen. Die aktuelle Rechtsprechung in Österreich bezieht sich ausschließlich darauf, dass das Anbieten von Online Casino-Spielen ohne österreichische Lizenz untersagt ist und entsprechend rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Nichts! Sie melden sich bei uns an und wir führen Sie durch den gesamten Prozess.
Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung zu unseren Sammelverfahren erlitten haben, können nicht im Rahmen des Sammelverfahrens berücksichtigt werden bzw. kann eine weitere Spieltätigkeit nach Ihrer Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen.
Das Sammelverfahren richtet sich auf die Rückforderung Ihrer einbezahlten Beträge, reduziert um erhaltene Auszahlungen (Gewinne).
Wurde bei einem Casino aber ein Nettogewinn erzielt (ausbezahlte Gewinne > Einzahlungen), ist ein Vorgehen im Rahmen unseres Sammelverfahren nicht möglich.
Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen- Auszahlungen) von 1.000 EUR (bei einem Anbieter) möglich. Dabei können im Rahmen des Sammelverfahrens Zahlungen ab 1.1.2000 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht miteinbezogen werden.
NEIN! Die Teilnahme an unserem Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.
Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website und Upload der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.
Die Beteiligung an unserem Sammelverfahren wird natürlich streng vertraulich behandelt.