Online Casinos stellen das größte Segment des Online Glücksspiels dar – dies obwohl bis auf ganz wenige Ausnahmen das Anbieten von Online Casinospielen in Deutschland ausnahmslos verboten ist. Täglich werden auf diesen Plattformen in Deutschland mehr als 4.000.000 EUR verspielt.
AdvoFin hat die Rechtslage genau analysieren lassen und bietet eine Prozessfinanzierung für alle deutschen Verbraucher an, die durch ihre Glücksspielaktivitäten Geld verloren haben.
Ihr Anspruch basiert darauf, dass das Angebot von Online Casinos (inkl. Online Poker) in Deutschland nicht erlaubt ist (Ausnahme: Spieler in Schleswig-Holstein) und somit an diese Anbieter überwiesenes Geld für sie zurückgefordert wird!
AdvoFin bietet eine Prozessfinanzierung zur Rückforderung Ihrer einbezahlten Beträge (abzüglich ausbezahlter Gewinne) bei folgenden Online Casino-Anbietern an:
777Casino |
Cherrycasino |
Live Casino |
RoyalPanda |
7sultanscasino |
Drückglück |
Live.casino |
Royalvegascasino |
888Casino |
Eurocasino |
Liveroulette |
RubyFortune |
Alljackpotscasino |
Europacasino |
Lopoca |
Schnellwetten |
Allslotscasino |
Europalace |
Lottoland |
Spincasino |
Bet365 |
Fortuneroomcasino |
Loyalcasino |
Spinpalace |
Betamo |
Gamingclub |
Luck Land |
Supercasino |
Bet-At-Home |
Gogo Casino |
Luckynuggetcasino |
Tipico |
Betfair |
Hey Spin |
MagicRed |
Vegaspalmscasino |
betsafe |
Hyperino |
Mr-Green |
Videoslots |
Betway |
Interwetten |
N1casino |
Wheelz |
Casino Luck |
Jackpot247 |
Piggspeak |
Wildfortune |
CasinoClub |
Jackpotcity |
Platincasino |
wildjackcasino |
Casinoeuro |
jackpotsinaflash |
Platinumplaycasino |
Wildz |
Casinolavida |
Karamba |
Play Club |
Wunderino |
CasinoTropez |
Lapalingo |
Pokerstars |
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Caxino |
LeoVegas |
Redflushcasino |
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Wenn Sie unser Angebot annehmen und eine Prozessfinanzierungsvereinbarung mit AdvoFin abschließen, übernehmen wir das gesamte Prozessrisiko.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) von 10.000 EUR bei einem Anbieter möglich.
Dabei können im Rahmen der Anspruchsverfolgung Zahlungen ab 1.1.2018 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht mit einbezogen werden.