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Geschlossenes Sammelverfahren

Meinl European Land / Atrium European Real Estate

Zum Fall

Die Immobilienfondsgesellschaft Meinl European Land löste im Sommer 2007 heftiges Medieninteresse aus, als bekannt wurde, dass man mit den Einnahmen einer Kapitalerhöhung im Frühjahr hauptsächlich eigene Wertpapiere zurückgekauft hatte, ohne die Anleger darüber zu informieren, was gegen österreichisches Recht verstößt. Auch wurde wiederholt gegen Ad hoc-Berichterstattungsverpflichtungen verstoßen.

Neben der Meinl European Land (2008 verkauft und in Atrium European Real Estate unbenannt) betreute AdvoFin auch ein Sammelverfahren gegen die Meinl Bank, welche über ein Tochterunternehmen das Management der Meinl European Land übernahm und eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit den vorgebrachten Klagsgründen spielte (fehlende oder inkorrekte Ad hoc-Berichterstattung, Fehlberatung von potentiellen Investoren).

Status/Ergebnis

Mit Atrium European Real Estate konnte in der Causa im März 2017 eine Vergleichsvereinbarung erzielt werden, welche die Abdeckung eines wesentlichen Teiles der erlittenen Vermögensschäden für Kunden der AdvoFin bedeutet.

In der Folge konnte über gerichtliche Erfolge und schlussendlich über eine Vergleichsvereinbarung mit der Meinl Bank im Jahr 2019 eine wesentliche Rückführung der Verluste für gut 8.000 Kunden erreicht werden.

Das Sammelverfahren ist abgeschlossen.

 

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