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Zum Fall

Bei der Ertrag & Sicherheit GmbH handelte es sich um ein seit 1999 eingetragenes Unternehmen mit dem Sitz in Graz, deren Tätigkeit in der Vermögensberatung lag.

Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 31.08.2016 (GZ: 26 S 110/16w) wurde über das Vermögen dieses Unternehmens das Konkursverfahren eröffnet.

Die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens begründen sich im Wesentlichen darin, dass ab 2009 angeblich „besonders attraktive“ Alternativveranlagungen angeboten wurden.

Die Beratung der Kunden erfolgte durch Vermögensberater der Ertrag & Sicherheit GmbH, die – der wesentliche Punkt für die Einbringlichkeit der Ansprüche – jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügten.

Konkret handelte es sich um das in Deutschland entwickelte Anlagemodell ICM Anleihenportfolio.

Es ist zumindest von mehreren tausend Geschädigten auszugehen.

Die Konkursmasse der Ertrag & Sicherheit GmbH reicht für die – auch nur teilweise – Befriedigung der Anleger sicherlich nicht aus. Es müssen daher die Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der Gemeinschuldnerin (der Ertrag & Sicherheit GmbH) geltend gemacht werden – die Vermögensberater selbst werden auf keinen Fall geklagt!

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