Welche Spiele sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?
Die aktuelle Liste der möglichen Spiele finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
In vielen Computerspielen sind sie seit Jahren verfügbar: Lootboxen.
Seien es FIFA/EA FC Packs, CS:GO Cases oder Boxen in diversen Mobile/Handy-Spielen: allen diesen „digitalen Behältern“ ist gemein, dass der Spieler nicht weiß, was er für sein Geld bekommt. Gleichzeitig ist der Spieler auf Lootboxen angewiesen, um einen Spielfortschritt erreichen zu können. Damit wird er zum Erwerb der Boxen angeleitet.
Entsprechend der Analyse unserer Kooperationsanwälte stellen die Boxen damit Glücksspiel dar und sind ohne österreichische Glücksspielkonzession, über welche keiner der Videospielanbieter verfügt, illegal.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Januar 2026 jedoch entschieden, dass die glücksspielnahe Zufallskomponente untrennbar mit dem Computerspielinhalt verbunden ist und dass damit kein Verstoß gegen das österreichische Glücksspielgesetz besteht.
Die Rückforderung der Zahlungen für Lootboxen ist daher aktuell ausgeschlossen und die Anmeldung zum Prozessfinanzierungsangebot bleibt bis auf Weiteres nicht möglich.
Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten, selbst im Verlustfall. Die Prozessfinanzierung ist für Lootboxkäufe in Höhe von 3.000 Euro in einem Spiel möglich und deckt sämtliche Verfahrenskosten ab.
Sie müssen nichts weiter tun, als bei der Anmeldung die Spiele angeben, bei welchen Sie Lootboxen erworben haben.
AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 37% vom Prozesserlös.
Jetzt ohne Kostenrisiko anmelden und Zahlungen für Lootboxen professionell zurückfordern!
Es sind nur noch 3 einfache Schritte!
Wir melden uns via Email bei Ihnen.