Die Schadenersatzansprüche der Aktionäre der Daimler AG im Zusammenhang mit dem Prozessfinanzierungsangebot der AdvoFin stützen sich auf eine Reihe von falschen und unterlassenen Informationen durch die Daimler AG. Die Gesellschaft hat im Februar 2016 auf Druck des deutschen Kraftfahrzeugbundesamtes eingestanden, dass Abgasabschaltungseinrichtungen in den verkauften PKWs genutzt wurden. Eine Ad hoc-Meldung erfolgte im Zusammenhang mit dieser Tatsache nicht.
Zum Fall
Tatsächlich hat die Daimler AG nach Ansicht des deutschen Bundesverkehrsministeriums unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen verwendet. Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums vom 11. Juni 2018 sind allein in Europa hiervon 774.000 Fahrzeuge betroffen.
Aufgrund dieser seit spätestens Februar 2016 andauernden Fehlinformationen ergibt sich ein potentieller Schadenersatzanspruch, welcher sich insbesondere auf unterlassener Ad-hoc-Meldungen, Kursmanipulation und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung stützt.
Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch sind primär die folgenden Faktoren:
- Sie sind Aktionär(in) der Daimler AG und haben im Zeitraum Februar 2016 bis 11. Juni 2018 Aktien der Daimler AG erworben.
Die Höhe der Ansprüche lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern und wird fallabhängig von uns geprüft bzw. festgestellt.
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