

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 15.02.2023 in einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg mit der auf das ORF-Programmentgelt zu entrichteten Umsatzsteuer beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ihn darum ersucht zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen.
Rechtsanwältin Fiona List (Rechtsanwaltskanzlei List) vertrat dabei den von AdvoFin finanzierten Kunden, dessen Fall vom Verwaltungsgerichtshof dem EuGH vorgelegt wurde.
Derzeit macht die zehnprozentige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt 1,86 Euro aus. Aber auch eine Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre ist im Erfolgsfall möglich.
Unter anderem berichteten der Kurier in seiner Printausgabe vom 16.02.2023 sowie diverse Onlinemedien (Der Standard, News, Vienna.at…) über dieses spannende Verfahren.
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