KOSMO berichtet in der aktuellen Juni-Ausgabe sowie digital über die rechtliche Situation im Bereich des Online Glücksspiels.
AdvoFin-Vorstand Stefan Bohar erläutert im Rahmen eines Fachkommentars, wie die Österreicherinnen + Österreicher Ihre Verluste bei illegalen Online Casino-Anbietern im Rahmen einer Sammelklage zurückfordern können.
Aber wie kann das sein? Bei den Anbietern handelt es sich um bekannte Anbieter mit Namen wie Mr. Green, Bwin oder Pokerstars, … die Anbieter machen noch dazu laufend Werbung in Österreich.
Der Grund ist einfach erklärt: Das Angebot von Online Glücksspiel ist in Österreich ohne eine österreichische Konzession nicht erlaubt.
In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Online-Casinos bieten Glücksspiele gem. § 1 GSpG an (Roulette, Poker, Black Jack, Slots, Two Aces, Bingo, Craps, Keno, Baccarat, etc.).
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Die Anmeldung zu unserem Sammelverfahren „Online Casinos“ ist weiterhin in drei einfachen Schritten möglich: https://www.advofin.at/sammelverfahren/online-casino/
AdvoFin – kümmert sich um Ihren Anspruch, sorgt für Ihr Recht!
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