

Am 4. September 2025 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, seine Schlussanträge in der Rechtssache C-440/23 veröffentlicht.
In der Sache geht es um einen deutschen Spieler, der auf der Plattform Lottoland (Betreibergesellschaften haben Ihren Sitz auf Malta) beim Online Glücksspiel hohe Beträge verloren hat.
Die beklagten Gesellschaften berufen sich auf zwei bekannte Verteidigungslinien – auf einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit (ein Einwand, dem durch den EuGH in eine Vielzahl von Vorabentscheidungsverfahren bereits eine klare Absage erteilt wurde) und auf den Einwand des Missbrauchs.
Besonders spannend: Der Fall wird vor einem maltesischen Gericht verhandelt – nicht vor einem deutschen.
Generalanwalt Emiliou hat in seinem Schlussantrag klar eingeordnet: Ein Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen nach deutschem Recht ist grundsätzlich kein Missbrauch des Unionsrechts.
Das endgültige EuGH-Urteil in der Sache wird in den kommenden Monaten erwartet. Folgt der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts, stärkt dies die Rechtsposition der geschädigten Spieler massiv. Wir halten Sie natürlich unterrichtet.
AdvoFin – Kümmert sich um Ihren Anspruch und sorgt für Ihr Recht.
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