

Mit einer neuen Entscheidung (8 Ob 21/24g) hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Anbieter von illegalem Online-Glücksspiel in Österreich ausbezahlte Gewinne von Spielern zurückfordern können.
Diese Entscheidung hat verständlicherweise viel Unruhe bei Geschädigten ausgelöst, die bei diesen illegalen Anbietern Geld verloren haben und dieses zurückfordern möchten.
Die Kooperationsanwälte der AdvoFin sehen die Entscheidung in Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen des OGH als konsistent an und sehen keinerlei negativen Einfluss auf die Rückforderbarkeit von Verlusten bei illegalen Anbietern – denn es wird auf Basis der Prozessfinanzierung von AdvoFin stets nur der Nettoverlust (somit alle Einzahlungen ABZÜGLICH aller Auszahlungen) zurückgefordert.
Vielmehr bestätigt das neue Urteil bzw. die Klage des Glücksspielanbieters die Nichtigkeit der abgeschlossenen Glücksspielverträge aufgrund der Illegalität des Angebots. Kurz gesagt: der Anbieter gibt/gab in der Klage selbst zu, dass er illegal anbietet.
Die Anmeldung zur Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten ist natürlich weiterhin möglich (HIER KLICKEN). Mit der Prozessfinanzierung von AdvoFin gehen Sie dabei keinerlei Kostenrisiko ein.
AdvoFin – Kümmert sich um Ihren Anspruch und sorgt für Ihr Recht!
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