Welche Spiele sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?
Die aktuelle Liste der möglichen Spiele finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die aktuelle Liste der möglichen Spiele finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die Zahlungen, die Sie für den Kauf von Lootboxen ausgegeben haben, zurück.
Davon ist nicht auszugehen.
Nichts! Sie melden sich bei uns an und wir führen Sie durch den gesamten Prozess.
Eine Teilnahme ist ab Zahlungen für Lootboxen von 3.000 EUR (in einem Spiel) möglich.
NEIN! Die Rückforderung ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.
Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.
Die Beteiligung an unserem Prozessfinanzierungsangebot wird natürlich streng vertraulich behandelt.